Ehe für Frauen ist keine Lebensversicherung mehr

Bundesgericht kippt die klassische Rollenverteilung nach einer Scheidung oder Trennung.

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Bundesgericht kippt die klassische Rollenverteilung

Seit 2021 ergingen einige grundlegende Entscheide des Schweizerischen Bundesgerichts zum Unterhaltsrecht. Innert kürzester Zeit kehrte dieses seine Rechtsprechung diesbezüglich völlig um (vgl. BGE 147 III 3085A_582/2018, 5A_588/2018). Und dies in den allermeisten Fällen zuungunsten  der Frauen, welche zumindest nach der klassischen Rollenverteilung sich um Haushalt und Kinder sorgte. Wer nämlich zuvor mindestens 10 Jahre verheiratet war und aus der Ehe Kinder entsprangen konnte als betreuender, nicht erwerbstätiger Ehegatte bei einer Scheidung in der Regel davon ausgehen, dass sein Lebensunterhalt auch nach einer Scheidung oder Trennung gesichert ist und er (respektive üblicherweise “sie”) oft bis zur Pensionierung nicht mehr arbeiten musste. Damit ist mit dem neusten Urteil des Bundesgerichts nun aber endgültig Schluss. Bereits zuvor wurde die 45-er Regel geknickt, wonach bei Erreichen des 45. Altersjahres von einer lebensprägenden Ehe auszugehen sei.

Neue Auslegung des Begriffs “lebensprägende Ehe”

In diesem Urteil 5A_568/2021 vom 25. März 2022 bestätigt das Bundesgericht seine restriktive Rechtsprechung zur lebensprägenden Ehe. Eine Ehe, die bis zur Trennung drei Jahre andauerte, ist trotz Geburt eines gemeinsamen Kindes rund ein Jahr vor der Trennung und danach gelebter “klassischer” Rollenteilung nicht als lebensprägend einzustufen. Auch die berufliche Abhängigkeit der Ehefrau vom Ehemann vermag daran nichts zu ändern. Es ist gemäss Bundesgericht zwar  anzuerkennen, dass die wirtschaftliche Wiedereingliederung der Ehefrau durch die verbleibenden Betreuungspflichten erschwert werden kann. Dieser Umstand vermag in dem zu beruteilenden Fall die Lebensprägung aber nicht zu begründen (E.4.3.1). 

Fazit

Im Ergebnis hat diese neue Rechtsprechung zur Folge, dass wohl nur noch in Ausnahmefällen von einer lebensprägender Ehe ausgegangen wird. Dies bedeutet wiederum, dass wohl nur noch ausnahmsweise  Ehegattenunterhaltsbeiträge zugesprochen werden. Es ist auch zu befürchten, dass es zu mehr Streitereien führen wird. Dies vor allem dann, wenn die klassische Rollenteilung mehrere Jahre tatsächlich gelebt wurde. 

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