Elterliche Sorge

Die Eltern üben die elterliche Sorge aus, das heisst, sie haben das Recht und die Pflicht, wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Entwicklung und die Erziehung ihrer minderjährigen Kinder zu treffen. Die elterliche Sorge wird in der Regel von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt.

Elterliche Obhut

Um bei einer Trennung die Ausübung der elterlichen Sorge im Alltag zu vereinfachen, kann der Elternteil, bei dem die Kinder leben, selbstständig alltägliche Entscheide (z.B. Ernährung und Kleidung) treffen. Wenn der andere Elternteil nicht erreichbar ist, kann er auch dringende Entscheide treffen.

Wer hat bei einer Trennung die Obhut über die Kinder?

Die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet nicht automatisch, dass Sie bei einer Trennung auch beide für die Obhut Ihrer Kinder zuständig sind.

Sie und Ihre Kinder können jedoch bei der zuständigen Behörde beantragen zu prüfen, ob eine alternierende Obhut möglich ist. Reichen Sie Ihren Antrag beim Scheidungsgericht oder, wenn Sie nicht verheiratet sind, bei der KESB ein.

Welche Rechte hat der Elternteil, der nicht über die Obhut verfügt?

Auch wenn Ihnen die elterliche Sorge nicht zugesprochen wurde, so haben Sie trotzdem das Recht darauf, eine persönliche Beziehung zu Ihren Kindern zu führen und über besondere Ereignisse in ihrem Leben informiert zu werden. Sie haben zum Beispiel das Recht, von den Lehrpersonen oder der Ärztin oder dem Arzt Ihrer Kinder Informationen einzuholen.

Weitere Informationen und Beratung

Für Informationen über das Verfahren und die Scheidungsinstanz und für eine allfällige Beratung wenden Sie sich am Besten an eine Anwältin oder einen Anwalt. Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch gerne weiter.